Ab heute gilt in Bayern in Sportstätten und damit auch in Yogastudios die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte oder Genesene, die einen negativen Corona-Test vorlegen, am Yoga-Unterricht teilnehmen dürfen.
Ab heute gilt in Bayern in Sportstätten und damit auch in Yogastudios die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte oder Genesene, die einen negativen Corona-Test vorlegen, am Yoga-Unterricht teilnehmen dürfen.